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Landkreis Stade (1932-1946) (Bestand)
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Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.5 Lokalverwaltung, u. a. Ämter und Landkreise (bis 1946)
1885-1946
Bestandsgeschichte: BEHÖRDENGESCHICHTE
Kurzer verwaltungsgeschichtlicher Überblick
Am 1. Juli 1885 trat die erste Kreisordnung im Sinne einer modernen Selbstverwaltung für die seit 1866 preußische Provinz Hannover vom 6. Mai 1884 in Kraft. Damit waren aus den kleineren Ämtern und selbstständigen Städten die Landkreise als kommunale Organe geschaffen. In der Folgezeit erfuhr die Kreisordnung noch mancherlei Änderungen, vor allem nach dem Ersten Weltkrieg. Für die Entwicklung der Kommunalverhältnisse in der Provinz Hannover brachte die Verordnung vom 1. August 1932 zur Verwaltungsvereinfachung und Stärkung der Verwaltung, die am 1. Oktober 1932 in Kraft trat, wichtige Änderungen. Die darin enthaltene Aufhebung von 22 hannoverschen Landkreisen hat auch den Landkreis Stade berührt. So wurde ein großer Teil des Landkreises Freiburg/Kehdingen dem Landkreis Stade zugewiesen, ein geringer Teil kam an den Landkreis Hadeln. Mit der Auflösung des Landkreises Jork kam ebenfalls dessen größerer Teil an den Landkreis Stade, lediglich das Gebiet der 3. Meile des
Alten Landes wurde dem Landkreis Harburg einverleibt.
Einschneidende Veränderungen der Kommunalverwaltungsstrukturen folgten durch die nationalsozialistische Regierung. Zwar wurden die Kreistage nicht ausdrücklich aufgehoben, aber mit Wirkung vom 17. Juli 1933 wurde deren Zuständigkeit auf den Kreisausschuß beschränkt. Bald darauf wurden auch die Beschlußsachen dem Landrat übertragen. Neben dem Landrat blieb der Kreisausschuß noch sechs Jahre als beratendes Gremium bestehen. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges fiel auch der Kreisausschuß fort; seine Zuständigkeit wurde dem Landrat mit der Verordnung vom 26. September 1939 übertragen (RGBl. 1939 S. 1981); das Anhörungsrecht des Kreisausschusses wurde ausdrücklich aufgehoben. Der Landrat war für die Dauer des Krieges de jure das einzige Organ des
Landkreises. Auch nach der Kapitulation
Bestandsgeschichte: der Deutschen Wehrmacht gegenüber den Westalliierten (9. Mai) dauerte dieser Rechtszustand weiter an. Der von der Britischen Militärregierung neu eingesetzte Landrat führte allein die Geschäfte, bis im Frühjahr 1946 mit dem Inkrafttreten der revidierten Deutschen Gemeindeordnung wieder Kreistag und Kreisausschuß als kommunale Organe eingerichtet wurden, allerdings wurden die Mitglieder von der Militärregierung ernannt.
Um die zahlreichen Einzelbestimmungen und detaillierten Aufgabenbeschreibungen nachlesen zu können, seien hier die entsprechenden Verordnungen genannt:
- Deutsche Gemeindeordnung vom 30.1.1935 (Reichsgesetzbl. 1935 Nr. 6, S. 49 ff.)
- Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet (21. Army Group Area of Control), London/Hannover 1945 - 1949
- Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1947 Nr. 7: Gesetz zur vorläufigen Regelung einiger Punkte des Selbstverwaltungsrechts vom 28. Mai 1947
- Niedersächsische Gemeindeordnung, Textausgabe mit Einführung und Sachregister (Hannover 1955) (in Kraft getreten am 1.4.1955)
- Niedersächsische Landkreisordnung mit Ausführungsbestimmungen und Anmerkungen hrsg. von Oberkreisdirektor Fritz Berner, Verden (Hannover 1959) (in Kraft getreten am 1.7.1958)
Zum verwaltungsgeschichtlichen Hintergrund seien folgende Literaturhinweise gegeben:
Albert von Mutius, Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik (1932/1933 - 1945) (in: Deutsche Verwaltungsgeschichte Bd. 4: Das Reich als Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus, hrsg. v. Kurt G. A. Jeserich, Hans Pohl u. Georg-Christoph von Unruh, Stuttgart 1985), S. 1056 - 1081
Albert von Mutius, Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik (nach 1945) (in: Deutsche Verwaltungsgeschichte Bd. 5: Die Bundesrepublik Deutschland, hrsg. v. Kurt G. A. Jeserich, Hans Pohl und Georg-Christoph von Unruh, Stuttgart 1987) S. 314 -
Bestandsgeschichte: 350
Martina und Matthias Nistahl, Die Ortsbesichtigungen im Landkreis Stade 1945/46, in: Stader Jb. NF 78, 1988, S. 100 - 161
Fremdbestimmung, Mitbestimmung, Selbstbestimmung : Bürger und Politik in der Geschichte des Landkreises Stade und seiner kommunalen Selbstverwaltung vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart / Brage Bei der Wieden, Jan Lokers. [Hrsg.: Kreissparkasse Stade] (Stade, 1999)
BESTANDSGESCHICHTE
Der vorliegende Bestand ist durch die beim Landkreis Stade vorgenommenen Aktenaussonderungen in das Staatsarchiv Stade 1980 und 1988 gelangt (Akzessionen 28/80, 19/88 und 23/88). Die Akten wurden nach Anfall verzeichnet und zu einem kleineren Teil in Anlehnung an die Organisationsstruktur der Kreisverwaltung, zum größeren Teil aber nach sachthematischen Aspekten klassifiziert, dementsprechend ist auch das Findbuch gegliedert; weitere Aktenabgaben der Kreisverwaltung können in bereits vorhandene, aber noch nicht belegte Aktengruppen und Aktenuntergruppen problemlos eingeschoben werden. Die Gliederung insgesamt ist weiter nach dem numerischen System ausbaufähig.
Jede Akte hat eine Archivbestellnummer, mit welcher sie auffindbar und zitierfähig ist; mit dieser Bestellnummer kann die Akte in den Lesesaal des Staatsarchivs bzw. von der Kreisverwaltung entsprechend den Grundsätzen für die amtliche Benutzung der Niedersächsischen Staatsarchive (Nds. MBI. 1/1972) zur Einsichtnahme bestellt werden. Es sei darauf hingewiesen, daß die datengeschützten Akten bis Ablauf der angegebenen Fristen entsprechend behandelt und Unbefugten nicht vorgelegt werden. Mit der Erschließung der Akten durch dieses Findbuch wird das Ziel verfolgt, die im Landkreis Stade rege Heimatgeschichtsforschung zu erleichtern, soweit die Datenschutzbestimmungen von den wissenschaftlichen Benutzern eingehalten werden.
Das Schreiben des Findbuches hat Frau Marta Dzialach
Bestandsgeschichte: dankenswerterweise übernommen.
Stade, im September 1988 Dr. M. Nistahl
Sukzessive wurden in den Jahren ab 1988 neue Aktenübernahmen vom Landkreis Stade in den Bestand integriert und weitgehend per EDV-Verzeichnung durch Dr. Jan Lokers bzw. den Unterzeichner erschlossen. Die Aufenthaltsanzeigen für Zwangsarbeiter, die zunächst in ebenso umfangreichen wie unhandlichen Aktenbänden verwahrt wurden, sind im Jahr 2000 von dem Praktikanten Junge durch Einzelverzeichnung intensiv erschlossen worden; diese aufwendige Verzeichnungsweise war durch die gehäuften Anfragen im Rahmen der Zwangsarbeiterentschädigung notwendig geworden. Im Jahr 2004 erhielt die Zwangsarbeiterkartei des Landkreises durch die Übergabe von "Gastarbeiterunterlagen" der Kämmerei, wie es hieß (!), einen Zuwachs von 1.754 Karteikarten (580 Polen, 1.174 Bürger der ehemaligen Sowjetunion), die alphabetisch in die Kartei eingearbeitet wurden, wodurch es allerdings zu Verschiebungen bei den Signaturen gekommen ist.
Stade, im November 2005 Dr. Christian Hoffmann
Die nicht verzeichneten Akzessionen der letzten Jahre seit 1997 sind durch den U. erschlossen, die Gliederung erweitert und die Signierung vereinheitlicht worden, so dass der Bestand momentan als komplett erschlossen gelten kann. Darüber hinaus wurden in einem weiteren Schritt aus dem vorhandenen Bestand Rep. 274 Stade alle Akten ausgegliedert, deren Laufzeit über das Stichjahr 1946 hinaus liefen und zu dem neu eingeführten Bestand Dep. 28 gebildet. Dies dient dazu, dem neu unterzeichneten Depositalvertrag einen entsprechenden Bestand des im Jahr 1946 neu formierten Landkreises (s.o.) auch deutlich abgegrenzt zuzuführen und auszuweisen. Für die Recherche nach alten Signaturen sei auf die Konkordanz im Bestand Dep. 28 verwiesen.
Stade, im August 2011
Dr. Thomas Bardelle
Bestandsgeschichte: Im Verlauf einer umfangreichen Bewertung des Dachbodens im Kreishaus der Jahre 2013 bis 2015 sind auch mehrere Akzessionen (zur Friedhofsaufsicht, Umgemeindungen, Einweisungen in psychiatrische Anstalten) in den vorliegenden Bestand eingegliedert worden. Besonders erwähnenswert ist eine erste Übernahme von Bauakten (acc. 2015/57), deren älteste Schicht nach Erlass der Baupolizeiverordnung für die Landgemeinden des Regierungsbezirks Stade vom 1. Januar 1891 bzw. 10. Oktober 1892 für die Zeit bis 1945 zur Bewertung freigegeben wurde. Die Bauakten der Städte Stade und Buxtehude werden in den jeweiligen Kommunen geführt, die Bauakten der anderen Gemeinden sind aber z. T. auch nur noch lückenhaft vorhanden gewesen. Hier haben schon zu früheren Zeiten Verluste durch unkontrollierte Ausleihen und Verunordnungen stattgefunden. Angesichts des sehr umfangreichen, nach Gemeinden gegliederten Bestandes war eine Bewertung notwendig geworden. Für diese älteste Schicht wurde daher pro Samt- bzw. Einheitsgemeinde jeweils zwei Gemeinden ausgesucht, deren Unterlagen, soweit noch vorhanden, komplett übernommen worden sind. Die nach Zeitschichten angelegten Vorgänge versammeln jeweils eine Reihe von Einzelfallakten zu Baumaßnahmen, die meist nur wenig umfangreich sind und neben einem Bauantrag und Bauzeichnungen wenig Korrespondenz zum Bauvorhaben (und manchmal auch Baubeschreibungen und bautechnische Berechnungen) enthalten. Die Bauakten bekommen nur in erster Linie in ihrer Gesamtheit für eine Gemeinde historische Relevanz, da sie die (bauliche) Veränderung eines Dorfes oder Fleckens dokumentieren können. Folgende Gemeinden wurden ausgewählt:
Jork, Borstel, Estebrügge, Bargstedt, Groß und Klein Fredenbeck, Steinkirchen, Balje, Sauensiek, Apensen, Drochtersen, Freiburg, Himmelpforten, Harsefeld, Großenwörden, Schwinge, Hollern-Twielenfleth, Bliedersdorf, Engelschoff und Agathenburg.
Stade, im Dezember 2015
Dr. Thomas Bardelle
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.