Gerdt Koster, Vikar der Kirche zu Lübbecke, übermacht um treuer Dienste willen seiner Magd, Grethe Myolynck, und ihrer beider Sohn Johann nach seinem Tode all seine Gut, Haus, Hof, Siegel und Briefe außer dem, was er in seinem Testament bestimmt hat. Wenn Johann vor Grethe ohne Erben stirbt, soll diese im Haus bleiben und alle Güter auf Lebenszeit behalten, sonst soll sie bei ihrem Tode Johann oder den Erben 50 Gulden und die Häfte des Hausrats geben, sein Haus und Garten, sein Schapp, ein Spannbett, den großen Kessel und den Drehfuß, aber Siegel und Briefe und den restlichen Hausrat sollen seine Testamentarier an das Vikariat der heiligen Dreifaltigkeit und die Olderleute zu Lübbecke geben mit der Verpflichtung zur Memorie für sich und Grete und ihrer beider Voreltern jährlich am Tage seines Begräbnisses. Wenn Johann Grete überlebt, soll Grete nichts vermachen, sondern alles Johann und seine Erben erhalten. Siegelankündigung Johan Schevehopes, Vikar zu Lübbecke. Datum: na Cristi gebort unseß hern dusent vyffhundert negenundtwyntich jar ahm mytwecken neisth na Laurentii martiris.