Die Ulmer Bürgerin Barbara Ströler, Witwe des Ulmer Stadtschreibers Johann Neithardt, erfüllt testamentarische Verfügungen ihres verstorbenen Sohnes Paul Neithardt, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Priester Thomas Griff und ihrem Sohn Johann Neithardt, die ihr Paul Neithardt als Pfleger zur Seite gestellt hat. Danach gehen aus der Hinterlassenschaft ihres Sohnes 2 Fardel Barchenttücher an den Bau einer Gruft, Kapelle und Bibliothek im Ulmer Münster. Diesen Bau hat ihr verstorbener Sohn zusammen mit Bartholomäus und Ambrosius Neithardt, den Pflegern der Kinder ihrer verstorbenen Stiefsöhne, sowie mit den Gebrüdern Georg und Wilhelm Löw, den Söhnen ihrer Stieftochter, begonnen. An Barbara Neithardt, die Tochter des Johann Neithardt, fällt nach Erreichen der Volljährigkeit ein Fardel Barchenttücher. Thomas, der Sohn des verstorbenen Paul Neithardt, erhält nach Erreichen der Volljährigkeit 50 rheinische Gulden. Falls ihre Pfleger ihn ein Handwerk erlernen lassen wollen, soll das Geld für seine Ausbildung verwendet werden. Stirbt Thomas Neithardt vor Erreichen der Volljährigkeit, müssen die 50 Gulden nicht bezahlt werden. Die Witwe des Paul Neithardt erhält, solange die beiden noch bei ihr lebenden Kinder nicht volljährig sind, jedes Jahr im Herbst 0,5 Imi Roggen. Darüber sind die Ulmer Richter Peter Stöbenhaber und Bartholomäus Gregg als Aufseher bestellt. Nachdem nun aber ihr Stiefsohn Bartholomäus Neithardt der Ansicht ist, dass der Erlös aus den Barchenttüchern nur für den Bau der Kapelle und der Bibliothek verwendet werden sollte, nicht aber für die Gruft, wie dies Paul Neithardt angeordnet hatte, bestimmt Barbara Ströler zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen ihren leiblichen Söhnen und ihrem Stiefsohn, dass nach ihrem Tod ihre Söhne Matthäus Neithardt, Propst zu Zürich [Schweiz], Peter, Johann und Volk Neithardt sowie ihre Tochter Susanna und deren Ehemann Ulrich Löw aus ihrer Hinterlassenschaft 100 rheinische Gulden zu dem Bau der Gruft in der Kapelle im Turm des Ulmer Münsters, in der ihr Sohn Paul begraben ist, geben sollen. Was von diesem Geld nach Abschluss der Bauarbeiten an der Gruft noch übrig ist, soll für deren Unterhalt verwendet werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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