Notariatsinstrument des Jörg Gross: Der Rat zu Nürnberg läßt Ulrich Grossheintz [auf der Rückseite der Urk. wird er "de Hagenawe" genannt] in Sachen seiner Schuldklage gegen Cristoffel Diettenheymer, den Lebküchner, Bürger zu Nürnberg, durch die Ratsherren Gabriel Nützel und Franz Rummel eröffnen, dass der Rat nicht in der Lage sei seinen Gegner ins Gefängnis zu legen oder zu "belestigen", der Kläger bringe dem durch Urkunden oder Aussage von Biederlauten den Beweis, dass sein Schuldner einen Meineid geschworen habe. - Zeugen: Konrad Wierttenberger und Heintz Dietterich, Einwohner der Stadt Nürnberg.