Kaiser Leopold erteilt der Vormundschaft des Karl Joseph v. Neuhausen zu Hofen die Erlaubnis, die halbe Herrschaft Neuhausen mit einem Darlehen von 36.000 fl zu belasten. Die Ablösung der Pfandschaft soll innerhalb 9 Jahren geschehen. Die Summe von 36.000 fl hat Carl Joseph v. Neuhausen an die oberösterreichischen Hofkammern abzuführen, da die halbe Herrschaft Neuhausen nach dem erbenlosen Tode des Philipp Wilhelm v. Neuhausen von dem oberösterreichischen Fiscus als heimgefallenes Lehen eingezogen, an Franz R. von der Halden zu Haldenegg weiterverliehen und erst auf Einspruch der obengen. neuhausischen Vormundschaft gegen Bezahlung der Summe verliehen wurde. (Unbegl. Abschr. des 18. Jh.) [Unter- und auf dem Umbug]: 1. 2 Unterschriften; 2. "Commissio...in Consilio" mit Unterschrift

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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