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Schultheiß und Schöffen des Gerichts Heistert bezeugen für Philipp Wilhelm Freiherrn von Harff zu Dreiborn, daß die Herrlichkeit Heistert ein Annex der Herrlichkeit Dreiborn ist, in der gleichen Weise wie jene besteuert wird und der Jurisdiktion des Herrn zu Dreiborn unterliegt. Ausf. Papier Siegel unter Papierdecke. 3 Unterschriften.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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