Johann von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, verspricht Kurfürst Philipp von der Pfalz und dessen Erben, dass die 1.245 Gulden, die er seiner verwitweten Mutter Margarethe von Geldern zur jährlichen Nutzung von der vorderen und hinteren Grafschaft Sponheim zugewiesen hat, dem Kurfürsten an seinem Anteil in der vorderen Grafschaft keinen Schaden tun sollen. Bei Bedarf und auf Ersuchen wird er diesen schadlos halten.