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Jakob Mayer aus Schachen und Elsa Romiss reversieren gegen Äbtissin Anna [VII. Schlayweck] des Kl. Baindt über die Verleihung eines Hofes und Gutes in Sulpach als Zinslehen, das zuvor "die alt Reingekin" inne hatte. Die für diese geltenden Erleichterungen bei den Abgaben sollen nach deren Tod für die neuen Lehnsleute nicht mehr gelten, sondern die in Sulpach üblichen Abgaben bezahlt werden. Es werden näher bestimmte Abgaben und Pflichten vereinbart. Bei Missbrauch oder mit dem Tod der Lehnsleute fällt das Lehen an das Kl. heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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