Unbeglaubigte Abschrift einer Übereinkunft zwischen der Reichsstadt Schweinfurt und dem Grafen Wilhelm von Henneberg. Nach der Niederschlagung des Bauernaufstands 1525 musste sich die Stadt Schweinfurt in dem mit dem Markgrafen Kasimir von Brandenburg und Georg Truchsess von Waldburg geschlossenen Vertrag unter anderem verpflichten, dem Grafen Wilhelm von Henneberg das Schloss Mainberg so wiederherzustellen, wie es vor dem Bauernkrieg gewesen ist bzw. ihm das dazu notwendige Baugeld zu bezahlen. Nach Vermittlung durch Heinrich von Wannbach, den Mainberger Amtmann Andreas von der Kere und Johann Jäger zu Schleusingen verpflichtet sich die Reichsstadt nun, dem Grafen Wilhelm von Henneberg zu den bereits bezahlten 1566,25 Gulden noch zusätzlich 3000 Gulden für den Wiederaufbau des Schlosses zu übergeben. Gleichzeitig einigt man sich über die Zahlungsmodalitäten und -termine.
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Unbeglaubigte Abschrift einer Übereinkunft zwischen der Reichsstadt Schweinfurt und dem Grafen Wilhelm von Henneberg. Nach der Niederschlagung des Bauernaufstands 1525 musste sich die Stadt Schweinfurt in dem mit dem Markgrafen Kasimir von Brandenburg und Georg Truchsess von Waldburg geschlossenen Vertrag unter anderem verpflichten, dem Grafen Wilhelm von Henneberg das Schloss Mainberg so wiederherzustellen, wie es vor dem Bauernkrieg gewesen ist bzw. ihm das dazu notwendige Baugeld zu bezahlen. Nach Vermittlung durch Heinrich von Wannbach, den Mainberger Amtmann Andreas von der Kere und Johann Jäger zu Schleusingen verpflichtet sich die Reichsstadt nun, dem Grafen Wilhelm von Henneberg zu den bereits bezahlten 1566,25 Gulden noch zusätzlich 3000 Gulden für den Wiederaufbau des Schlosses zu übergeben. Gleichzeitig einigt man sich über die Zahlungsmodalitäten und -termine.
Schweinfurter Archivalien 5
StA Wü: WU 121/80a
Schweinfurter Archivalien
Schweinfurter Archivalien >> 1. Nummer 1-500
1527 April 30
Schweinfurt, Reichsstadt
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Brandenburg, Kasimir Markgraf von
Truchseß von Waldburg, Georg, Bund, Schwäbischer, Feldhauptmann
Henneberg, Wilhelm Graf von, Schweinfurt, Vogt
Wannbach, Heinrich von
Kere, Andreas von der, Mainberg, Amtmann
Jäger zu Schleusingen, Johann
Schweinfurt, Bürgermeister
Schweinfurt, Rat
Schweinfurt, Vogt
Mainberg (Gde. Schonungen/Kr. Schweinfurt), Schloss
Mainberg (Gde. Schonungen/Kr. Schweinfurt), Schloss, Baugeld
Mainberg (Gde. Schonungen/Kr. Schweinfurt), Amtmann
Bürgermeister, Schweinfurt
Rat, Schweinfurt
Bund, Schwäbischer, Feldhauptmann
Vogt, Schweinfurt
Schloss, Mainberg (Gde. Schonungen/Kr. Schweinfurt)
Baugeld, Mainberg (Gde. Schonungen/Kr. Schweinfurt), Schloss
Amtmann, Mainberg (Gde. Schonungen/Kr. Schweinfurt)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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20.08.2025, 09:56 MESZ