Heintzen Clauß zu Ebersweier bekennt, dass das Kloster Allerheiligen ihm die zur Pfarrei Ebersweier gehörigen Reben zu einem rechten Erblehen verliehen habe gegen die Verpflichtung, jährlich vom Ertrag den dritten Ohmen Wein an die genannte Pfarrei abzuliefern.