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Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm überlässt dem Jesuiten-Collegium zu Düsseldorf zur Verbesserung seines Einkommens den Wittlarer Werth unterhalb Kaiserswerth (wovon zur Zeit noch Catharina von der Brüggen, der Witwe des Richters zu Ratingen, Rutger von Arnsberg, etliche Pachtjahre zustehen) mit Holz und Graswuchs unentgeltlich, mit der Bestimmung, dass die Kinder erster Ehe des Letzteren mit dem fürstlichen Sekretarius Oroff, falls dieselben nicht mehr gütlich abstehen, die ihnen auf einige Jahre verlängerte Pacht an das Collegium entrichten sollen, dieses jedoch den Werth in gutem Stand zu halten und an niemanden zu vergeben oder zu vertauschen habe, außer mit landesherrlicher Zustimmung. Den jetzigen Umfang des Werths neu auszumessen und mit Backsteinen zu umgeben, verbleibt dem Kollegium, neue Erweiterungen dagegen fallen dem Landesherrn zu, der auch den dem Kollegium nicht nötigen Überschuss an Weidenholz empfängt. Gesch. zu Düsseldorff in festo s. Wilhelmi den 28 Maij des Ein Tausent sechshundert neun und viertzigsten Jahrs. Wolfgang Wilhelm m. p.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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