Ulrich Herzog von Württemberg beurkundet einen Vertrag zwischen Abt Georg zu Lorch und Schenk Albrecht zu Limpurg, auch den Laibeigenen Groß- und Kleinhans Schocken, Gebrüdern, Hintersassen des Schenken Albrecht, den Landhofmeister und Räte vermittelt haben. Der Streit handelte sich: 1) um den Zehnten zu Hirsbach, 2) um das Gütlein zu Heldis, das Ulrich Hürtzel inne hat, 3) um die Äcker und Wiesen im Staigersbach. Der Vogt zu Stuttgart Hans Gaisberg soll mit 4 Zusätzen die Rechtslage prüfen und die Entscheidung ohne Appellationsrecht treffen. Es wurde bestimmt: 1) dass die Schocken von allem Holz, das sie künftig schlemen, führen oder flössen, dem Schenken Albrecht Wegmüttin geben sollen. Der bisher nicht gegebene Zoll und Wegmüttin soll nachgelassen werden. 2) Die Ochsen des Kleinhans Schock sollen gegen Ersatz der Atzung von Schenk Albrecht zurückgegeben werden. 3) Die vermeintlichen Frevel der beiden Schocken sollen von Schenk Albrecht nicht weiter betraft werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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