Johann Knawbß von Bischofsheim (Bischoffsheym), Kleriker im Bistum Mainz und kaiserlicher Notar, beurkundet auf Verlangen des vor ihm in der großen Stube des Spitalhofs zu Bischofsheim erschienenen Johann Clein, Spitalmeister, Bürger und Rat zu Bischofsheim, im Namen und anstelle von dessen Schwager Dietz Fuger, gemäß einem beim Stadtgericht erreichten Beschluß eine Kundschaft mehrerer Bürger und Einwohner zu Bischofsheim über die Frage, ob von einem Weingarten am Ho(e)berg auf Dittigheimer Gemarkung (Dittikeym) dem verst. Johann Truchtelfinger, ihrem Schwager, Zehnt abgeführt worden sei. Die Geschwister Hans und Margareth Kurtz bestätigen, daß von besagten Weingarten, der als Erbe ihres verst. Vaters an sie gefallen ist, der Zehnte an den Truchtelfinger abgeführt wurde. Cuntz Burkhart sagt aus, daß er Zeuge gewesen ist, als Hanns Ott und Thargas Herolt vor Gericht ausgesagt haben, daß der Weinberg, der dem verst. Hanna Curtzler gehört habe, Johann Truchtelfinger zehntpflichtig gewesen sei. Nach Aussage von Heraß Wirtzpurgerin stand der Zehnte zu Ditiggheim einst Cuntz Appel, dem Bruder ihrer Mutter, zu; nach dessen Tod sei er an Betz Lympachin, ihre leibliche Mutter und ihren verst. Vater Cuntz Lympach als Erbe gefallen, bis letzterer ihn schließlich an Peter Bewtel, den verst. Schwäger Johann Truchtelfingers, um 104 Gulden verkauft habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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