Konrad, Dechant, und das Kapitel der Sankt Peterskirche zu Dorla beurkunden, dass sie die Streitigkeiten des Kapitels zu Großburschla (Borsla) mit dem dortigen Kanoniker Heinrich von Weberstedt entschieden haben. Das Verlangen Heinrichs von Weberstedt, seine ganze Pfründe zu erhalten, da eine eigene Wohnung zu Großburschla habe, auch wenn er auf seiner Pfarre in Treffurt (Drefort) sei, wird verworfen. Er soll nur so viel erhalten, wie von der Pfründe verhältnismäßigt auf die Zeit seines Aufenthalts in Großburschla kommt. Die Klage Heinrichs von Weberstedt, dass das Kapitel zu Großburschla ohne seine Einwilligung einen Kirchner bestellt und seine Pfründe verkauft habe, wird als unbegründet abgewiesen, da er mit gegenwärtig gewesen sei. Auf die Beschwerde des Kapitels, dass Heinrich von Weberstedt sich des Opfers, das am Karfreitag in ihrer Kirche eingekommen sei, bemächtigt habe, wird demselben dessen Herausgabe anbefohlen.- Weitere genannte Personen: Die Dorlaer Kanoniker Merten, Schulmeister, Claus, Sänger, Goppel von Kulstete, Gunther Haupt und Hartung von Gerterode; die Großburschlaer Kanoniker Reinhard Ratgebe, Eylmar von Lichberge und Johannes Horning.