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Dylemann, Herr von Runkel, seine Frau Agnes und ihre Söhne Siegfried, Heinrich und Friedrich verzichten auf alle Ansprüche an dem Geld, das der + Siegfried von Runkel, Bruder des vorgenannten Dylemann, zu seinem Seelenheil dem Stift Dietkirchen, Trierer Diözese, vermachte. Sie oder ihre Erben sollen niemals deswegen Dekan und Kapitel oder eine andere Person des Stifts belangen, vorausgesetzt daß Dekan und Kapitel des Stifts das Geld zum Seelenheil jenes Siegfried verwenden, als ob sie darüber vor dem Allmächtigen im Jüngsten Gericht Rechenschaft ablegen wollten. - Siegel des Dylemann von Runkel und seines Sohns Siegfried.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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