Dr. Nünning, Scholaster zu Vreden und Erbgesessener zu Wieckinghoff ./. Gemener Markenvogt und Konsorten (Bsch. Grütlohn): Zerstörung eines Feld- oder Ziegelofens, einer Allee am Fahrweg durch das Binnenfeld, Abgrenzung des Binnenfeldes, Durchtreiben von Schafen seitens des Zellers Foyng, Verweigerung des Lehmgrabens in der Gemeinheit zum Bau einer neuen Scheuer (Prozeß vor dem Reichskammergericht)