König Sigmund schlägt seinem Rat Frischhans von Bodman, der ihm vier Jahre in Konstanz treu gedient, 4.000 rheinische Goldgulden auf das ihm verpfändete Schloß Rheinfelden nebst Zubehör; was Bodman an Baugeldern für das Schloß verwendet, soll auch auf die Pfandsumme geschlagen werden; etwaige Einlösung darf erst nach Bodmans Tod stattfinden.