Heinrich und Leonhard Krafft, Johann Ruff und Ulrich Kalhart, alle vier Ratsherren und Bürger zu Ulm, sowie der Stadtwerkmann Ulrich Hellin und der Stadtmaurer Markus Michel, alle Baugeschworene der Stadt Ulm, entscheiden einen Streit zwischen dem Abt des Zisterzienserklosters Kaisheim [Lkr. Donau-Ries] Konrad [Reuter] auf der einen Seite und dem Ulmer Ratsherren und Bürger Lukas ("Laux") Ehinger auf der anderen Seite. Strittig sind Giebelmauer, Traufrecht und Fenster am Stadel der Abtei Kaisheim und der Behausung des Lukas Ehinger. Der Abt kann die Giebelmauer seines Stadels an dem Haus des Ehinger bis zum Stadeldach aufmauern, aber nicht höher. Auf den Giebel des Ehingerischen Hauses darf er nichts mauern oder legen. Die beiden Läden an dem Stadel, die auf den Garten des Ehinger gehen, hat der Abt nach den im Ulmer Stadtrecht festgelegten Vorschriften zu vergittern. Aus ihnen darf nichts in den Garten des Ehinger geworfen oder geschüttet werden. Die Traufe des Stadels hat der Abt von der Mauer abzuleiten.