Mainz, 1625.06.05. (Richter Hettisch). Der vornehme Martin von der Linden u.s.Fr. Katharina machen ihr Testament: Begräbnis zu St. Quintin. Sie vermachen (gleich ihrem + Schwager Herrn Kaspar Dreyßer) 200 fl. B. für ein Anniversar zu St. Quintin. Ferner vermacht jedes den Hausarmen 10 fl. (zusammen 20 fl.). Im einzelnen vermacht außerdem: Er: Seinem Bruder Philipp von der Linden, Barbier, 100 fl. B.; den nachgelassenen Kindern seiner Schwester Beatrix (Frau des Hans Meder), Martin und Anna, 100 fl.; seinen vier Stiefschwestern Barbara, Klara, Katharina und Agnes je 5 fl.; seinen Taufpatenkindern Martin Meyßener und Martin Mackele je 5 fl.; jedem anwesenden Zeugen 1 Rtl. Sie: Ihren verheirateten Basen Barbara, Johann Müllers Frau, und Katharina zum Grolßen in der Mhüllen je 200 fl. B. und ihre Leibeskleidung außer dem arressenen Mantel (das Legat Katharinens soll für deren Kinder angelegt werden), sowie genannte Schmuckstücke; ferner ihrem Patenkind, Kraft Kantengießers Tochter, 5 fl.; jedem anwesenden Zeugen 1 Rtl. Alles übrige vermachen die Eheleute einander. Nach dem Tod des überlassenen Eheteils fällt das Haus und 100 fl. an Geld an Martins Bruder Philipp und die Kinder seiner Schwester Beatrix - falls niemand mehr am Leben, der Agnes, Frau des Krahnenmeisters Michael Lautz, und ihren Kindern -, alles übrige an die Verwandten der Frau Katharina. Z. Georg Bechtoldt, Franz Sempel, Michael Pfeil, Ludwig Dhur, Hans Zell, Hans Heinrich Ducherer, Dietrich Starkman und Nikolaus Wiederkeer.

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