Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Adolf von Colmar (Kolmar) in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich anderen Landsassen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Adolf der Rechtsgang vor ihm, seinen Richtern und Räten, seinem Hofgericht oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Umsetzung von Schutz und Schirm an, der 10 Jahre währen soll. Adolf soll dagegen mit zwei reisigen Pferden und Knechten zu allen Geschäften des Pfalzgrafen auf dessen Ersuchen ohne Sold aufwarten und dienen. Adolf hat Treue, Huld und willigen Dienst gelobt und geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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