Reinhart von Hardheim, Hans von Hardheim und Thoman Heilles protokollieren über eine gütliche Tagung zu Wertheim, die sie im Auftrag des Grafen Jorg (I.) zu Wertheim zwischen Hans Ziche und Cuntz vom Hayn abgehalten haben. Hans Ziche hat für sich und seinen Bruder Peter Ziche an Cuntz vom Hayn eine Forderung wegen ihres Gutes zu Marktheidenfeld, daß er - ohne zu zahlen - etliche Jahre innehatte. Cuntz vom Hayn erklärt, daß ihm von den ältesten Brüdern Ziche die Güter bei seiner Heirat mit ihrer Schwester übertragen worden seien, er aber jährlich Rechnung gelegt und die Nutzen herausbezahlt habe. Noch bei der letzten Abrechnung habe er vor Hans und einem der ältesten Brüdern zu Heidenfelt geteilt und seine Schulden an Hans gegen Quittung bezahlt. Nur dem Peter sei er noch einiges schuldig, was er gegen Quittung gütlich zu zahlen bereit sei. Wegen weiterer Forderungen stehe er vor Grafen Jorg zu Wertheim oder vor seinem Gericht zu Heidenfelt, zu Remlingen oder zu Wertheim zur Verfügung. Er erklärt sich auch bereit, vor einem Schiedsrichter, auch mit "Zusatz", zu folgen. Hans Ziche schlägt als solchen Bastian von den Tannen vor. Cuntz ist einverstanden und will sich dessen Schiedsspruch bedingungsweise unterwerfen. Das weigert sich aber Hans, auch wenn sein Junker Sigmund von Thüngen, den Cuntz durch die Aussteller vorschlägt, Schiedsrichter ist. Die Aussteller nehmen das Protokoll auf ihre Eide an Grafen Jorg von Wertheim.