Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, nimmt abschriftlich zu den Akten: Auf die Erklärung der Partei des Werner von Oppenheim (Oppinheim), Domvikar zu Mainz, im Verfahren wegen der Pfarrei Wolfskehlen (Woluiskeln) erwidert die klagende Partei des Edelknechts Burkhard von Wolfskehlen und des von diesem auf die dortige Pfarrkirche präsentierten Heinrich genannt Scheubecher, Priester der Mainzer Diözese, durch ihren Bevollmächtigten Heinrich von Augsburg den Älteren (de Augusta senior), die vorgetragenen Argumente seien ungereimt, unverschämt, nichtig, kraftlos und unwahr (inepta, inpertinentia, nulla et invalida carentque suffragio veritatis). Der Bevollmächtigte protestiert, verweist auf die vorgelegten Beweismittel und bittet, gemäß der hier wiederholten Bittschrift seiner Auftraggeber vorzugehen. Ferner wiederholt der Bevollmächtigte seinen Protest gegen die gesetzlichen Gerichtskosten. Dagegen wiederholt Berthold als Bevollmächtigter Werners seinen Antrag, und auch der Bevollmächtigte Heinrich bleibt bei seinem Antrag und seinem Protest. Nach Abwägung der Argumente wird daher der Propst eine Entscheidung treffen. Den Parteien wird freigestellt, ihm weitere Informationen zur Urteilsfindung zukommen zu lassen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner