Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, nimmt abschriftlich zu den Akten: Auf die Erklärung der Partei des Werner von Oppenheim (Oppinheim), Domvikar zu Mainz, im Verfahren wegen der Pfarrei Wolfskehlen (Woluiskeln) erwidert die klagende Partei des Edelknechts Burkhard von Wolfskehlen und des von diesem auf die dortige Pfarrkirche präsentierten Heinrich genannt Scheubecher, Priester der Mainzer Diözese, durch ihren Bevollmächtigten Heinrich von Augsburg den Älteren (de Augusta senior), die vorgetragenen Argumente seien ungereimt, unverschämt, nichtig, kraftlos und unwahr (inepta, inpertinentia, nulla et invalida carentque suffragio veritatis). Der Bevollmächtigte protestiert, verweist auf die vorgelegten Beweismittel und bittet, gemäß der hier wiederholten Bittschrift seiner Auftraggeber vorzugehen. Ferner wiederholt der Bevollmächtigte seinen Protest gegen die gesetzlichen Gerichtskosten. Dagegen wiederholt Berthold als Bevollmächtigter Werners seinen Antrag, und auch der Bevollmächtigte Heinrich bleibt bei seinem Antrag und seinem Protest. Nach Abwägung der Argumente wird daher der Propst eine Entscheidung treffen. Den Parteien wird freigestellt, ihm weitere Informationen zur Urteilsfindung zukommen zu lassen.
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Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, nimmt abschriftlich zu den Akten: Auf die Erklärung der Partei des Werner von Oppenheim (Oppinheim), Domvikar zu Mainz, im Verfahren wegen der Pfarrei Wolfskehlen (Woluiskeln) erwidert die klagende Partei des Edelknechts Burkhard von Wolfskehlen und des von diesem auf die dortige Pfarrkirche präsentierten Heinrich genannt Scheubecher, Priester der Mainzer Diözese, durch ihren Bevollmächtigten Heinrich von Augsburg den Älteren (de Augusta senior), die vorgetragenen Argumente seien ungereimt, unverschämt, nichtig, kraftlos und unwahr (inepta, inpertinentia, nulla et invalida carentque suffragio veritatis). Der Bevollmächtigte protestiert, verweist auf die vorgelegten Beweismittel und bittet, gemäß der hier wiederholten Bittschrift seiner Auftraggeber vorzugehen. Ferner wiederholt der Bevollmächtigte seinen Protest gegen die gesetzlichen Gerichtskosten. Dagegen wiederholt Berthold als Bevollmächtigter Werners seinen Antrag, und auch der Bevollmächtigte Heinrich bleibt bei seinem Antrag und seinem Protest. Nach Abwägung der Argumente wird daher der Propst eine Entscheidung treffen. Den Parteien wird freigestellt, ihm weitere Informationen zur Urteilsfindung zukommen zu lassen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, {69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 19 Verweisung}
69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 19
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> Wolfskehler Urkunden
1362 November 3 (Actum 1362, III nonas Novembris)
Urkunden
Latein
Schaden: Anfang des Rotulus beschädigt.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Anmerkungen: Autor: Karl Borchardt/Franz Maier
Überlieferungsart: Ausfertigung
Anmerkungen: Autor: Karl Borchardt/Franz Maier
Drei Schriftstücke auf fünf Pergamentstücken aneinandergenäht = Rotulus. Die weiteren Inhalte des Rotulus sind unterm 12. und 19. Oktober 1362 mit eigenem Regst in einem Verweisdatensatz unter dem jeweiligen Datum angelegt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:15 MESZ
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