Ebirhart Graf zu Wertheim und Frau Katherin, seine eheliche Hausfrau, stiften in der Kartause Grünau (zu der Nüwencelle by Gruna) eine ewige Messe, wofür das Kloster eine Ordensperson über die vom Orden an sich gestattete Zahl halten soll. Der Graf gibt dazu eine Jahresgült von 10 Pfund h Wertheimer Währung, bis auf weiteres auf die Gesamtheit seiner um Martini in Stadt und Mark Wertheim fälligen Zinsen, wovon sie der gräfliche Schreiber bezw. Einnehmer der Zinsen auf Martini zu entrichten hat. Die Gräfin übernimmt ebensoviel auf ihren Hof Eichenfürst (zu dem Eichin Virste) und die Schäferei daselbst, ebenfalls auf Martini von dem Hofmann und Schäfer zu entrichten. Kommen die Einnahmen aus dem Hof in Wegfall, so übernimmt die Gräfin die Schuld zum selben Termin auf die Veste Schweinberg, worauf sie bemorgengabt ist. Sollte die Herrschaft von Wertheim die Morgengabe lösen, so kauft die Gräfin oder ihr Erbe vor der Lösung dem Kloster eine Gülte in derselben Höhe oder übernimmt sie auf andere Güter. Ist es nicht geschehn, so sollen bei Lösung dem Veräußerer 100 Pfund vorenthalten werden und davon die 10 Pfund dem Kloster jährlich entrichtet werden, bis ihm der Zins auf ein anderes Gut verschrieben ist. Tragen die 100 Pfund nicht soviel, so sind die 10 Pfund aus dem Rest der Lösungssume zu ergänzen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...