Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Arnold von Böhl (Buhel) für sechs Jahre zu seinem Diener angenommen hat. Arnold soll ihm mit zwei reisigen Pferden, er selbst in eigener Person (selbander), gegen jedermann mit Ausnahme des Grafen Emich von Leiningen, Herr zu Apremont, sowie dessen Sohn und Bruder dienen. Er hat Treue, Huld und willigen Dienst geschworen. Im Dienst soll er Futter, Mahl und Beschläge vom Hof erhalten. In einem Krieg will der Pfalzgraf seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, wobei beide Seiten bei Nichteinigung den Entscheid über Schadensersatz dem pfalzgräflichen Hofmeister und Marschall sowie einem jeweiligen Hauptmann Arnolds anheimstellen sollen. Für den Dienst soll Arnold jährlich zu St. Kiliani [08.07.] 20 Gulden vom fürstlichen Kammermeister gegen Quittung erhalten. Kurfürst Philipp versichert, ihn wie seine anderen Landsassen und Diener zu schirmen.