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Michael Gfrör und Genossen als Inhaber des Drittteilhofs zu Echterdingen - welcher von dem Kloster Bebenhausen den 28. Oktober 1435 an Benz Graff von Echterdingen als Erblehen veliehen worden und in der Zwischenzeit dem Lehensbrief zuwider an mehrere Inhaber verteilt worden war - verpflichten sich gegenüber dem Herzog Ludwig von Württemberg, dass dieser Hof nach Verfluss von 6 Jahren wieder in 2 Hände gebracht und dann nicht weiter zerteilt werde, sowie dass von den beiden dann allein noch vorhandenen Inhabern der eine gegenüber dem Anteil des anderen ein Vorlosungsrecht habe

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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