Coppelman, Jude zu Großeislingen [Kr. Göppingen], wegen Wuchers und Verachtens des herzoglichen Geleits zu Göppingen gef., wird auf Fürbitte seiner Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, dem Herzog Ulrich von Württemberg 100 fl zu geben, Atzung und Turmgeld selbst zu bezahlen, sein ausgeliehenes Gel ohne Wucherzinsen einzuziehen, seine Schuldner soweit sie Untertanen Herzog Ulrichs, nicht mehr mit Rottweil'schen und anderen ausländischen Rechten zu beklagen, all seine noch beim Kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil anhängigen Prozesse gegen württembergische Untertanen sofort zu beenden, die von ihm vermittelst des Hofgerichts in Acht und Aberacht gebrachten württembergischen Untertanen unverzüglich auf eigene Kosten auszulösen und dem Obervogt zu Göppingen hierüber eine Bescheinigung des Hofgerichts vorzulegen, gegen dieses Urteil nicht zu appelieren, kein Geld mehr auf Gesuch oder Wucher auszuleihen und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner