Bürgermeister und Rat zu Heidelberg sprechen ihr Urteil im Streit zwischen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Heidelberg einerseits und Burkhard Brothag daselbst andererseits dahingehend, dass letzterer dem Kloster von einem Haus in der Ingramsgasse 18 Schilling Pfennige und 3 Heller jährlichen Zins zu zahlen schuldig ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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