Wolfgang Graf und Herr zu Castell erlaubt Wolff Friedrich Erbmarschall von Pappenheim, 1300 Gulden von Heiratsgut, Gegengeld und Morgengabe seiner Frau Agnes Maria Gräfin von Tübingen auf seine Castellschen Lehengüter, so wie sie im letzten Lehenbrief von 1617 spezifiziert ist, auf Lebzeit zu verschreiben.