Dekanat Krefeld-Ost (Bestand)
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Bischöfliches Diözesanarchiv Aachen (Archivtektonik) >> 06 Dekanate
1931 - 1980
"Vom heutigen Gebiet des Stadtdekanats Krefeld-Uerdingenn gehörten Bockum (mit Verberg und Oppum) und Uerdingen nach der alten Ordnung der Erzdiözese Köln zur Christianität Duisburg des Archidiakonalbezirks des Propstes von Xanten. Fischeln, Linn und Lank (mit Kierst, Nierst, Ossum, Bösinghoven, Strümp und Stratum) unterstanden ebenso wie Krefeld selbst der Christianität Neuß im Archidiakonalbezirk des Domdekans von Köln. Nach der 1. Organisation der alten Diözese Aachen zählten zum Kanton Uerdingen die Pfarrkirche Uerdingen und die Sukkursalen Budberg (mit Friemersheim und Kaldenhausen), Linn (mit Oppum), Lank (mit Stratum, Kierst, Nierst, Bösinghoven, Ossum und Strümp), Bockum (mit Traar und Verberg) und Fischeln. Die Stadt Krefeld unterstand als eigener Kanton der Pfarrkirche St. Dionysius. Nach der Übernahme durch die Erzdiözese Köln wurde wieder die Dekanatsordnung eingeführt und 1827 das Dekanat Krefeld mit zehn Pfarren und vier Kapellen gegründet. Am 23. Oktober 1922 wurde wegen der großen Ausdehnung und der verschiedenartigen Verhältnisse das bisherige Dekanat in die beiden Dekanate Krefeld und Uerdingen aufgeteilt. Nachdem inzwischen Anrath abgetrennt und dem Dekanat Viersen zugewiesen worden war, erfolgte eine Neuumgrenzung der Dekanate am 18. Januar 1925. Durch die Apostolische Bulle "Pastoralis ofivcii nostri" kamen auch die beiden Dekanate Krefeld und Uerdingen (ausgenommen die Pfarren Friemersheim und Kaldenhausen, die heute zur Diözese Münster gehören) an die neue Diözese Aachen. Seit dem 1. Juli 1931 bestand das Stadtdekanat Krefeld-Uerdingen aus den Dekanaten Krefeld-Uerdingen-Mitte, Krefeld-Uerdingen-Süd und Krefeld-Uerdingen-Ost. Am 5. November 1934 wurden die Pfarren Anrath und Schiefbahn im Dekanat Viersen dem Dekanat Krefeld-Uerdingen-Süd zugeteilt. Nach dem Zusammenschluß von Uerdingen mit Krefeld gab es die Dekanate Krefeld-Mitte, Krefeld-Süd und Krefeld-Ost. Bei der neuen Dekanatseinteilung vom 1. Oktober 1957 wurde ein Teil vom bisherigen Dekanat Krefeld-Mitte mit der Pfarre Krefeld-Bockum, Herz Jesu, (bisher Dekanat Krefeld-Ost) und der Pfarrvikarie St. Michael (bisher Dekanat Kempen) zum neuen Dekanat Krefeld-Nord zusammengeschlossen. Der andere Teil des Dekanates Krefeld-Mitte bildet nun mit der Pfarrvikarie St. Mariä Heimsuchung (bisher Dekanat Kempen) das neue Dekanat Krefeld-Süd. Teile des bisherigen Dekanates Krefeld-Süd kamen zum neuen Dekanat Willich. Das Dekanat Krefeld-Ost behielt bis auf die abgetrennte Pfarre Herz Jesu, Krefeld-Bockum, seine alte Umgrenzung." Dechanten: Robert Gonella (1931-1944) Josef Fröschen (1944-1949) Paul Müller (1949-1957) Johannes Kaiser (1957-) Definitoren: Dr. theol. Johannes Nießen (1931-1936) Karl Michels (1937-1959) Dr. theol. Heinrich Doergens (1931-1938) Franz Firmenich (1939-1957) Bernhard Conrads (1959-) Aus: Handbuch des Bistums Aachen. Zweite Ausgabe, hg. vom Bischöflichen Generalvikariat Aachen, Aachen 1962, S. 332-333.
22 Verzeichnungseinheiten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ