Propst und Kapitel von Adalbert zu Aachen gestatten dem Baumeister und den Kirchspielsgenossen ihrer Kirche, in der Krypta (krucht) derselben zwei durchgehende Bogen anzulegen mit der Bedingung, dass für den Fall einer dadurch entstehenden Beschädigung der frühere Zustand herzustellen sei. "Geben int jair heren du man schrieff Dusent dryhundert dry ende nuinzich, des vierzeenden dages in den Aprille"

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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