Notiz, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz Streitigkeiten im Schloss Falkenstein zwischen den Brüdern Wilhelm und Gottfried von Falkenstein einer- und Hans von Falkenstein andererseits, was auch den Grafen Nikolaus von Saarwerden betraf, auf einem gütlichen Tag durch seinen Zinsmeister Emmerich Ritter und seine Räte hat entscheiden lassen. Die Streitpunkte und Maßnahmen betreffen die Gerechtigkeit des Nikolaus von Saarwerden, vermeintliche Ehrverletzung des Hans durch die Brüder, Besitz am und im Schloss, Freilassung der Gefangenen gegen Urfehde binnen acht Tagen, Überlassung von Briefen und Registern binnen eines Monats, Schadensersatz und eine Neuordnung des Burgfriedens durch den Pfalzgrafen. Die Streitparteien beurkunden ihre Zustimmung. Als pfalzgräfliche Räte und Beauftragte waren zugegen: Götz von Adelsheim, Ritter; Jakob von Fleckenstein, Schultheiß zu Hagenau; Kraft von Eschenau (Eschnowe); Walraff Zuckmantel (Walroufe Zugmantel), Amtmann zu Brumath (Brümat); Konrad Müller, Leutpriester zu Schweighausen (Sweickhusen).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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