Ludwig Dietherlin von Gruorn, wegen unerlaubtem Erlegen von Wild während des Bauernkriegs zu einer Strafe von 10 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach zu entrichten, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr bei sich zu tragen. Er stellt Conlin Wolf von Gruorn als Bürgen, der sich bei säumiger Zahlung zur Übernahme der Geldstrafe und bei Übertretung dieser Verschreibung zur Bezahlung von weiteren 10 fl an den Uracher Forstmeister verpflichtet.