Lucia Benteler ("Bäntelerin"), Witwe des Jörg Tentzel von Richlisreute ("Richlisrüti") bekennt mit Zustimmung ihrer Vögte Kaspar Schutz, Amtmann des Klosters Weingarten, und Hans Locher von Richlisreute, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihr und ihrem künftigen Ehemann, falls dieser Leibeigener des Klosters ist, sowie dem jüngsten Kind, das sie mit ihrem verstorbenen Ehemann hatte, auf ihre drei Leben ein Gut in Richlisreute verliehen hat. Das Gut hatte bisher Margreth Hainin, Witwe des Ulrich Tentzel, zu Lehen und war von dieser dem Abt aufgegeben worden. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen auch nichts schlaizen, verleihen, versetzen oder verkaufen. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was Urbarbuch und Rodel des Klosters ausweisen. Bei Tod der Beliehenen, Nichteinhaltung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe oder Ungehorsam fällt das Gut dem Kloster heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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