Lucia Benteler ("Bäntelerin"), Witwe des Jörg Tentzel von Richlisreute ("Richlisrüti") bekennt mit Zustimmung ihrer Vögte Kaspar Schutz, Amtmann des Klosters Weingarten, und Hans Locher von Richlisreute, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihr und ihrem künftigen Ehemann, falls dieser Leibeigener des Klosters ist, sowie dem jüngsten Kind, das sie mit ihrem verstorbenen Ehemann hatte, auf ihre drei Leben ein Gut in Richlisreute verliehen hat. Das Gut hatte bisher Margreth Hainin, Witwe des Ulrich Tentzel, zu Lehen und war von dieser dem Abt aufgegeben worden. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen auch nichts schlaizen, verleihen, versetzen oder verkaufen. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was Urbarbuch und Rodel des Klosters ausweisen. Bei Tod der Beliehenen, Nichteinhaltung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe oder Ungehorsam fällt das Gut dem Kloster heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Lucia Benteler ("Bäntelerin"), Witwe des Jörg Tentzel von Richlisreute ("Richlisrüti") bekennt mit Zustimmung ihrer Vögte Kaspar Schutz, Amtmann des Klosters Weingarten, und Hans Locher von Richlisreute, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihr und ihrem künftigen Ehemann, falls dieser Leibeigener des Klosters ist, sowie dem jüngsten Kind, das sie mit ihrem verstorbenen Ehemann hatte, auf ihre drei Leben ein Gut in Richlisreute verliehen hat. Das Gut hatte bisher Margreth Hainin, Witwe des Ulrich Tentzel, zu Lehen und war von dieser dem Abt aufgegeben worden. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen auch nichts schlaizen, verleihen, versetzen oder verkaufen. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was Urbarbuch und Rodel des Klosters ausweisen. Bei Tod der Beliehenen, Nichteinhaltung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe oder Ungehorsam fällt das Gut dem Kloster heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 904
fasc. 081 n. 02
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1492 Dezember 1 (am sambstag nach sant Conrats tag)
28,8 x 38,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Waldburg
Aussteller: Lucia Benteler ("Bäntelerin"), Witwe des Jörg Tentzel von Richlisreute ("Richlisrüti")
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Aussteller: Lucia Benteler ("Bäntelerin"), Witwe des Jörg Tentzel von Richlisreute ("Richlisrüti")
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Benteler, Lucia
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Hainin, Margreth
Locher, Hans
Mangolt, Konrad, Ammann
Schutz, Kaspar; Amtmann
Tentzel, Jörg
Tentzel, Lucia
Tentzel, Margreth
Tentzel, Ulrich
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Richlisreute : Schlier RV
Richlisreute : Schlier RV; Einwohner
Waldburg RV
Waldburg RV; Ammann
Weingarten RV; Kloster, Amtmann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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