Graf Ludwig von Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, der Marschall Philipp von Kronberg und der Heidelberger Vogt Zeisolf von Adelsheim schließen in Streitigkeiten zwischen ihrem Herrn, Kurfürst Philipp von der Pfalz, einer- und dem Ritter Bernhard von Knöringen andererseits den nachfolgenden Vertrag. Bernhard hatte wegen seiner Gefangennahme, Schäden, Kosten und Verpflegung und mehr Forderungen an den Pfalzgrafen gestellt, was rechtlich vor dessen Räten verhandelt und durch die Aussteller vertraglich geschlichtet wurde: Der Pfalzgraf bezahlt Bernhard gegen Quittung 250 Gulden, nämlich jetzt 50 Gulden in bar und die übrigen 200 durch Melchior von Landenberg, der eine dem Pfalzgrafen zustehende Gülte innehat. Sollte Melchior nicht zahlen, soll der Pfalzgraf sich für die Bezahlung Bernhards einsetzen. Damit sind beide Seiten geschlichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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