Gassenhans aus Breitenfürst [heute Stadt Welzheim], wegen eines Wildfrevels einer Leibesstrafe verfallen, jedoch auf seine Bitte hin begnadigt und freigelassen unter der Bedingung, in Monatsfrist eine Geldstrafe von 11 fl zu bezahlen, ferner künftig im Bereich der württembergischen Forsten und Wildbänne alle Art von Waidwerk, es sei groß oder klein, in Wald oder Feld, zu meiden, zudem alle Wildfrevel anderer, die ihm zu Ohren kämen, der Obrigkeit unverzüglich anzuzeigen, endlich um 50 fl Bürgschaft zu leisten, nimmt diese Strafartikel an und schwört U. Bürgen: Lienhard Rauch aus Burgholz [G. Pfahlbronn] und Michel Mayer aus Breitenfürst.