Barthlome Häggelbach, seßhaft zum Hoff nächst bei Ottarskofen (=Ottershofen), bekennt, daß die Meisterin und Konventschwestern der Sammlung zu Altdorf ihm, seiner künftigen Ehefrau und den Kindern auf Lebenszeit den Hof verliehen haben, auf dem er jetzt sitzt. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und reichen jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hofgült 3 lb h, 8 Scheffel Hafer und 6 Scheffel Vesen in Ravensburger Maß und Währung, 100 Eier, 4 Herbsthühner, 4 Fuder Brennholz oder Bauholz ("zimberholz"). Unwetter, "mißrat" und anderes befreien nicht von der Leistung. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann zurückgelassen werden mit Mist, "geströw" und anderem. In Jahren, in denen die Eicheln wohl geraten, müssen die Beliehenen für den Konvent zwei Schweine halten. Auf dem Hof soll nur eine Feuerstelle sein, wofür die Beliehenen Brennholz, nicht jedoch Eichen, schlagen dürfen. Sie dürfen auch kein Holz verkaufen. Die Beliehenen müssen auch den Acker, der von der Mutter des Ausstellers laut einer Urkunde in den Hof gegeben wurde, verzinsen. Die Sammlungsfrauen dürfen auch jederzeit Bauholz auf dem Holz schlagen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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