Caspar Holtzschütz, sesshaft zu Beuren, etliche Wochen zu Neuffen gef., weil er ein verschwenderisches Leben geführt, auch sein Weib mit Schlägen u.a. derart misshandelt hatte, dass sie die Kindlein, die sie von ihm empfangen hatte, nicht mehr tragen mochte, worüber ein öffentliches Gerede entstand, jedoch auf die Fürbitten seiner Frau und seiner Verwandten nach Zahlung der Gefängniskosten wieder freigelassen unter der Bedingung, fortan keine offene Zeche mehr zu besuchen, bis es ihm wieder erlaubt würde, es sei denn, er müsste als Küfer mit Fuhrleuten ziehen, in welchem Fall jedoch nach Empfang seines Lohnes unverzüglich wieder heimkehren solle, ferner dem Herzog 200 fl Bürgschaft zu leisten und bei weiteren strafbaren Handlungen nicht außer Landes zu fliehen, nimmt diese Bedingungen an und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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