Zwischen dem Abt Michael des Klosters Zwiefalten und den Brüdern Kaspar Bernhard und Ludwig Friedrich Späth von Zwiefalten zu Gammertingen und Hettingen und deren Untertanen der Flecken Feldhausen, Harthausen und Kettenacker bestehen Streitigkeiten wegen Weidgang und Zutrieb im Wald, genannt Hard, der auf zwiefaltischem Grund und Boden und in der hohen und niederen Obrigkeit liegt Das Kloster ruft als Schirmherrn den Herzog Johann Friedrich von Württemberg an, der mit seinen Räten die Angelegenheit entscheiden soll. Dazu werden die Räte Johann Kaspar von Milishoven [?], Wilhelm Kürnlin, Doktor der Rechte und Forstmeister Michael Mayer von Zwiefalten entsandt, um bei den Parteien Kundschaft einzuholen und das strittige Gebiet in Augenschein zu nehmen Die Parteien vergleichen sich darauf, daß der Prälat von Zwiefalten und seine Nachkommen das Recht haben, 12 Jauchart in dem Bezirk zu bannen und der Nutzung zu entziehen und daß den späthschen Untertanen der Zutrieb gänzlich untersagt sein soll. Wenn aber das Holz wieder gewachsen ist, so soll der Zutrieb und der Weidgang wieder gestattet werden Wenn aber das Kloster Zwiefalten künftig mehr als 12 Jauchert bannen will, so muß es für das zusätzlich gebannte Gebiet den Untertanen Ersatz zur Verfügung stellen. Die bisher abgeschlossenen Verträge werden durch diesen Vertrag nicht angetastet. Den Parteien werden gleichlautende Kopien zugestellt