Hans Ulrich von Schellenberg zu Kißlegg beurkundet, dass sich Anna Büggel, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Büggel und Agatha Heffler zu Immenried, mit Wissen und Willen ihres Vormunds Peter Müller, ebenfalls zu Immenried, um einen nicht spezifizierten Geldbetrag von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Anna von ihrem Eid, spricht dieselbe von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantiert, die Freigelassene, ihre Nachkommen und Erben künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, verzichtet ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und erlaubt ihr freien Zug und die Niederlassung im ganzen heiligen Reich, bei Fürsten, Herren, Städten oder auf dem Land, wie und wo es ihr am nützlichsten ist. Falls die Freigelassene Liegenschaften in oder außerhalb der Herrschaft Kißlegg haben oder künftig ihr oder ihren Erben solche durch Erbschaft oder auf anderem Weg anfallen sollten, dann dürfen sie diese nicht behalten oder an Fremde verkaufen, sondern müssen sich die Güter durch die von Schellenberg oder deren Eigenleute zu einem ziemlichen, landläufigen Preis auslösen lassen. Im Falle künftiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Aussteller oder seinen Erben bzw. mit deren Hintersassen und Eigenleuten muss Anna deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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