Die Brüder Gerhard, Goswin, Heinrich und Rabod.... verkaufen Dietrich v. d. Horst den Gewinn aus dem Gut zu Wenden, das Wenemar v. Wenden und seinen Kindern gehörte, und verzichten auf die Behandigung. Ihr Bruder Everd soll, wenn er wieder ins Land kommt, gleichfalls Verzicht leisten. Sie verpflichten sich auch, ihren Hof zu Armbole nicht zu verkaufen oder zu vertauschen, bis Dietrichs Rechte gewahrt sind, eventuell auch durch Einlager in Essen. Zeugen: Goswin und Mays v. Uhlenbroich (Ulenbroke); Johann Scharnhuis; Dietrich v. Holthausen (Holthusen); Bertram Bley, Bürgermeister zu Dorsten; Johann Aelves; Konrad, der Schwiegersohn des Grüters von Essen; Johann dy Meilre.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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