Kläger: Dominicus und Johann von Uffeln in Hamburg (Nebenbeklagte).- Beklagter: Jost von Overbeck (der Jüngere) und Hans Heinrich von Overbeck, für sich und als Vormünder ihrer Schwester Elisabeth, Margaretha und Maria, sowie Matthias von Overbeck, Wilhelm de Hertoghe, namens seiner Frau Helene, geborene von Overbeck, und Hans Ro(o)ver, namens seiner Frau Catharina, geborene von Overbeck, sämtlich als Erben des Peter von Overbeck (der Ältere), Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Abweisung der Klage mit ihren Ansprüchen, Einlassung des Jost von Overbeck gegen Matthias Bode, Nicolaus Rulandt und Hans Stallburger als Erben seines Gesellschafters Michael Bode in einem Streit um Forderungen der Beklagten aus einer Handlungsgesellschaft des Jost von Overbeck, MichaelBode und Peter von Overbeck (der Ältere), um die Beweisführung bei der Abrechnung und um die Einsicht in die Bücher der Gesellschaft; Hinweis der Kläger, dass sie als Zessionare des Peter von Overbeck (der Jüngere) Forderungen zu stellen hätten
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Kläger: Dominicus und Johann von Uffeln in Hamburg (Nebenbeklagte).- Beklagter: Jost von Overbeck (der Jüngere) und Hans Heinrich von Overbeck, für sich und als Vormünder ihrer Schwester Elisabeth, Margaretha und Maria, sowie Matthias von Overbeck, Wilhelm de Hertoghe, namens seiner Frau Helene, geborene von Overbeck, und Hans Ro(o)ver, namens seiner Frau Catharina, geborene von Overbeck, sämtlich als Erben des Peter von Overbeck (der Ältere), Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Abweisung der Klage mit ihren Ansprüchen, Einlassung des Jost von Overbeck gegen Matthias Bode, Nicolaus Rulandt und Hans Stallburger als Erben seines Gesellschafters Michael Bode in einem Streit um Forderungen der Beklagten aus einer Handlungsgesellschaft des Jost von Overbeck, MichaelBode und Peter von Overbeck (der Ältere), um die Beweisführung bei der Abrechnung und um die Einsicht in die Bücher der Gesellschaft; Hinweis der Kläger, dass sie als Zessionare des Peter von Overbeck (der Jüngere) Forderungen zu stellen hätten
211-2_U 3
U 89
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> U
1613-1657
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Georg von Gülich (senior). Beklagter: Dr. Paul Gambs.- Instanzen: 1. Obergericht 1648-1652. Reichskammergericht. 1654-1657.- Darin: Testament von 1613 des Peter von Overbeck (der Ältere) in Frankfurt am Main; Abrechnungen über die Geschäfte der Gesellschaft hauptsächlich mit niederländischen Waren 1626-1648; Aufstellungen über den Anteil des Peter von Overbeck (der Jüngere) an der väterlichen Erbschaft, Obligationen des Peter von Overbeck (der Ältere) und der Maria von Overbeck für die Kläger und Zessionen u.a. der Erbansprüche des Peter von Overbeck (der Jüngere) an die Kläger 1647-1649 (passim); Gutachten der Juristen-Fakultät der Universität Straßburg von 1655; Vergleich von 1657 zwischen den Parteien.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11398 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ