Kläger: Dominicus und Johann von Uffeln in Hamburg (Nebenbeklagte).- Beklagter: Jost von Overbeck (der Jüngere) und Hans Heinrich von Overbeck, für sich und als Vormünder ihrer Schwester Elisabeth, Margaretha und Maria, sowie Matthias von Overbeck, Wilhelm de Hertoghe, namens seiner Frau Helene, geborene von Overbeck, und Hans Ro(o)ver, namens seiner Frau Catharina, geborene von Overbeck, sämtlich als Erben des Peter von Overbeck (der Ältere), Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Abweisung der Klage mit ihren Ansprüchen, Einlassung des Jost von Overbeck gegen Matthias Bode, Nicolaus Rulandt und Hans Stallburger als Erben seines Gesellschafters Michael Bode in einem Streit um Forderungen der Beklagten aus einer Handlungsgesellschaft des Jost von Overbeck, MichaelBode und Peter von Overbeck (der Ältere), um die Beweisführung bei der Abrechnung und um die Einsicht in die Bücher der Gesellschaft; Hinweis der Kläger, dass sie als Zessionare des Peter von Overbeck (der Jüngere) Forderungen zu stellen hätten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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