Ein großer Lateinischer Brief, darinnen sich Bischof Hartmann- und das Dom Capitul mit der Stadt über einige Puncten vergleicht. Als daß die Burger alle Stadt Thor in ihrer Gewalt haben sollen, doch so, daß sie Ihme dem Bischof, oder seiner Clerisey einmalen bößlich verschloßen werden. dann wird ferner ausgedruckt, wie es mit denen Burgern solle gehalten werden, welche Servilis conditionis, oder Consuales sind, Item, wie es mit denen Ministerialibus, und freyen Personen zu halten; desgleichen mit denen Clericis, und Soldaten, so zu der Stadt nicht gehören; weiters mit denen Bischöflichen Officialibus, Canonicis, und andern klösterlichen Personen, daß diese nemlich keine Steur, noch Anlag zahlen sollen; wann sie keine kaufmannschaft treiben. Eben so sollen auch die Güter der Canonicorum, und anderer Klöster der Immunitaet genießen.
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Ein großer Lateinischer Brief, darinnen sich Bischof Hartmann- und das Dom Capitul mit der Stadt über einige Puncten vergleicht. Als daß die Burger alle Stadt Thor in ihrer Gewalt haben sollen, doch so, daß sie Ihme dem Bischof, oder seiner Clerisey einmalen bößlich verschloßen werden. dann wird ferner ausgedruckt, wie es mit denen Burgern solle gehalten werden, welche Servilis conditionis, oder Consuales sind, Item, wie es mit denen Ministerialibus, und freyen Personen zu halten; desgleichen mit denen Clericis, und Soldaten, so zu der Stadt nicht gehören; weiters mit denen Bischöflichen Officialibus, Canonicis, und andern klösterlichen Personen, daß diese nemlich keine Steur, noch Anlag zahlen sollen; wann sie keine kaufmannschaft treiben. Eben so sollen auch die Güter der Canonicorum, und anderer Klöster der Immunitaet genießen.
StAA, Reichsstadt Augsburg Urkunden Nr. 3
Reichsstadt Augsburg Urkunden
Reichsstadt Augsburg Urkunden >> Einleitung >> 04 Verträge und anders zwischen dem Bischof, Dom Capitul, und der Stadt Augsburg (Rep. XXXIII.-XLI., LXVI.)
1251
Orig. Pergament.
Urkunden
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.04.2025, 08:56 MESZ
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- Einleitung (Gliederung)
- 04 Verträge und anders zwischen dem Bischof, Dom Capitul, und der Stadt Augsburg (Rep. XXXIII.-XLI., LXVI.) (Gliederung)