Vertrag über die Verteilung der Hinterlassenschaft des am 1. Juli 1694 verstorbenen Ulmer Ratsälteren Johann Jakob Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach]. Erbberechtigt sind Helena Viktoria Schad, Ehefrau des Irenäus Germanus Schad, und Theodor August Schad als Kinder aus der ersten Ehe des Verstorbenen sowie Albrecht Ludwig und Johann Jakob Schad als Kinder aus der zweiten Ehe des Verstorbenen mit Anna Regina geborene Baldinger.
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Vertrag über die Verteilung der Hinterlassenschaft des am 1. Juli 1694 verstorbenen Ulmer Ratsälteren Johann Jakob Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach]. Erbberechtigt sind Helena Viktoria Schad, Ehefrau des Irenäus Germanus Schad, und Theodor August Schad als Kinder aus der ersten Ehe des Verstorbenen sowie Albrecht Ludwig und Johann Jakob Schad als Kinder aus der zweiten Ehe des Verstorbenen mit Anna Regina geborene Baldinger.
E Schad Urkunden, 414
aus Lade 4; E Schad Urkunden 1, Nr. 291
E Schad Urkunden Patrizierarchiv Schad Urkunden
Patrizierarchiv Schad Urkunden >> 03. Erbangelegenheiten >> 03.01. Erbteilungen
1694 Dezember 15.
Archivale
Ort: Ulm
Siegler: Daniel Baldinger (1) und Sigmund Baldinger (2) als Vormünder des Johann Jakob Schad, Irenäus Germanus Schad (3) als Vertreter seiner Ehefrau, Theodor August Schad (4) und Albrecht Ludwig Schad (5)
Sprache: Deutsch
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Papierlibell (10 Bll.)
Siegelbefund: Fünf aufgedrückte Petschaftsiegel, alle roter Siegellack und unbeschädigt
Datum: So geschehen u. geben in deß Heyligen Römischen Reichs freyer statt Vlm d. 15. decembris 1694
Siegler: Daniel Baldinger (1) und Sigmund Baldinger (2) als Vormünder des Johann Jakob Schad, Irenäus Germanus Schad (3) als Vertreter seiner Ehefrau, Theodor August Schad (4) und Albrecht Ludwig Schad (5)
Sprache: Deutsch
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Papierlibell (10 Bll.)
Siegelbefund: Fünf aufgedrückte Petschaftsiegel, alle roter Siegellack und unbeschädigt
Datum: So geschehen u. geben in deß Heyligen Römischen Reichs freyer statt Vlm d. 15. decembris 1694
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:15 MESZ
Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International