Martin von Uissigheim (Ussickheim), Domherr zu Würzburg (wirtzburg) und Propst des Stifts St. Johann zu Neumünster (Neuenmunster) zu Würzburg, beurkundet, daß er mit Einverständnis des Matthäus Mein, Dechant, und des Kapitels des Stifts die Güter, die Klilian Leib, Prior, und der Konvent des Klosters Rebdorf (Rebdorff) bei Eichstätt (Eistatt) vor Jahren von dem inzwischen verstorbenen Erasmus von Enheim (Ehenhein), Schwager des A. (schwager) gekauft hatten und die von dem Stift Neumünster zu Lehen rührten, gegen Zahlung von 100 rheinischen Gulden fränkischer Landeswährung, die er von Ludwig von Hutten zu Frankenberg (Fordernfranckenberg), Ritter, Schwager des A., erhalten hat, von der Lehenschaft lossagt. Der genannte Erasmus von Enheim hatte seinen Wein- und Getreidezehnten zu Markelsheim (Marckelsheim) an das erwähnte Kloster Rebdorf verkauft und versprochen, den Teil der verkauften Güter, der von der Probstei Neumünster zu Lehen rührte, von der Lehenschaft zu befreien. Nachdem er diesem Versprechen jedoch nicht nachgekommen war, hatte der erwähnte Kilian Leib und der Konvent des Klosters Rebdorf dessen Söhne Daniel, Philipp und Christoph von Enheim, Shwäger der A., vor dem Landgericht des Herzogentums zu Franken (Francken) angelegt. Auf Vermittlung des erwähnten Ludwig von Hutten, Onkel der Jungen von Enheim, kam es zur Einigung.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...