Kurfürst Philipp von der Pfalz bestallt Friedrich Graf zu Zweibrücken, Herr zu Bitsch und Lichtenberg, zu seinem Diener. Dieser soll ihm bei allen Geschäften dienen und helfen wie auch mit seinen Reisigen bei monatlicher Vergütung der Kosten nach Aufforderung gegen jedermann unterstützen, ausgenommen den Kaiser, Herzog Georg von Bayern-Landshut, Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken, Bischof und Stadt Straßburg. Bei offenen Kriegen von über einem Monat werden Sold und Schadloshaltung gegeben gleich anderen Dienern. Sein Dienst wird ihm vergolten mit jährlich 100 Gulden jährlich, die jeweils an August 15 ("zu unser lieben frauwen tag assumptionis") von seiner Kammer ausgezahlt werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel.. "Datum Heidelberg uff unsers frauwen abent assumptionis" 1491.