UAT 2/ Akademischer Senat (I), Protokolle
Akademischer Senat (I), Protokolle >> Acta Senatus, Bd. VII
Enthält: Anwesend: Halbritter (Rektor), Osiander, Gerlach, Hafenreffer, Bajer, Magirus, Bocer, Neuffer, Planer, Blossius, Burckhard; 1.) Auf Antrag eines Bauern aus Jesingen wird dessen Tochter, die vor dem Stadtgericht wegen Schwängerung gegen den Hauptmann Gemmingen klagt, Mag. Georg Otth als Rechtsbeistand beigeordnet obwohl keine der beiden Parteien der Universität anghört, weil bei einer Ablehnung damit gerechnet werden müsse, daß der Herzog auf einen entsprechenden Antrag, der Universität eine solche Beiordnung befehlen würde. [UAT 2/7, Bl. 243]; 2.) Beschluss, dem Prof. Dr. Conrad Rittershusius zu Altdorf für das an die Universitätsbibliothek weiterzuleitende geschenkte Buch schriftlich zu danken. [UAT 2/7, Bl. 243f.]; 3.) Auf Grund der Mitteilung eines Adligen, daß D. Klock in einer Delegation nach Prag reisen wird und dort von ihm ein Befehl zur Herausgabe des beschlagnahmten Geldes aus der Hinterlassenschaft seines Vaters erwirkt werden könne, wird beschlossen, von Dr. Weislander zu Ulm sowohl einen Bericht anzufordern wie auch zu bitten den von Hornstein um Unterstützung zu bitten, und gleichzeitig bei Johann Leonhardt Fleiner zu Prag schriftlich nähere Auskünfte einzuholen; 4.) Beschluss, wegen der dem Gremppschen Stipendium bei der Markgrafschaft zu Quoltzbach zustehenden überfälligen Zinsen beim Herzog um ein Interzessionsschreiben zu bitten. [UAT 2/7, Bl. 243']; 5.) Festsetzung des Termins für die Abhörung der Pflegrechnungen und Beschluss den Conrad Schloßberg zu diesem Termin zu laden. [UAT 2/7, Bl. 243'f.]; 6.) Auf Antrag der Kuratoren der Gruppenbachschen Güter wird zunächst beschlossen, deren Abrechnung mit den Pflegrechnungen abzuhören und ihnen dann eine entsprechende Vergütung auszuzahlen auf erneute Umfrage dann aber entschieden, die Abhörung und die Entlohnung bis zur Verkündigung des Urteils zu verschieben. [UAT 2/7, Bl. 244]; 7.) Auf Antrag des Rektors Verurteilung des Mag. Salomon Frisch (Anm. 1), Mag. Johann Baptist Hebenstreitt (Anm. 2), Mag. Johann Heinrich Ferber (Anm. 3), Mag. Johannes Rebmann (Anm. 4) und Mag. Johann Ludwig Stehlin (Anm. 5) wegen zu frühen Beischlafs zu einer Geldbuße bzw. einer Gefängnisstrafe. [UAT 2/7, Bl. 244f.]; 8.) Dem vom Supremus Deputatus vorgetragenen Antrag der Catharine Anthonii Sruchlaubt zu Entringen, ihr die ausständige Weinzahlung zu erlassen, wird stattgegeben; 9.) Dem vom Supremus Deputatus vorgetragenen Antrag der alten Frau Hitzler um finanzielle Unterstützung bei ihrer Hausmiete wird stattgegeben. [UAT 2/7, Bl. 244']; Anm. 1: MUT 16941; MUT 17813; MUT 19120. Anm. 3: MUT 228,34. Anm. 2: MUT 16806. Anm. 4: MUT 226,55. Anm. 5: MUT 222,27.
Akte
Acta Senatus, Bd. VII
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Gemeinfrei
21.03.2024, 17:46 MEZ
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