Die von dem Landeshauptmann in der Oberlausitz sich angemaßte unmittelbare Berichterstattung in den vor seinen seidauischen, auch anderen Untergerichten anhängigen Zivil- und Polizeisachen; ingleichen die zwischen dem Landeshauptmann in der Oberlausitz und dem Oberamt zu Bautzen wegen der Gerichtsbarkeit über die Burglehnhäuser daselbst entstandenen Irrungen, Bd. 2

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Sächsisches Staatsarchiv
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