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Ausübung der geistlichen Rechte des Landesherrn im Herzogtum Kleve und in der Grafschaft Mark, Bd. 2
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Kleve-Märkische Regierung, Landessachen >> 24. Kirchenpolitik >> 24.1. Ausübung geistlicher Rechte des Landesherrn: Kirchen- und Schulaufsicht, Verwaltung des Aerarium ecclesiasticum, Säkularisation
(1508-1552) 1546-1642
Enthaeltvermerke: Enthält: a/fol. 1-11: Aufhebung des Erbgüter-Besitztums der Geistlichkeit und Ordnung der geistlichen Gerichtsbarkeit durch die Herzöge Johann (II.) und Wilhelm von Kleve (in Abschrift), (1508, 1550, 1551) 1662 (vgl. Nr. 655, fol. 17-20) b/fol. 1-7: Kleve-Märkische Armenordnungen (zum Teil als Amtsdruck), 1546, 1554 c/fol. 1-13: Verzeichnis der vom Landesherrn in der Grafschaft Mark zu vergebenden geistlichen Stellen, ca. 1558 c/fol. 14-15: Vakante Vikarien im Herzogtum Kleve, ca. 1558 d/fol. 1-6: Verzeichnis der Stifte und Klöster, der Pastorate und Vikarien in der Grafschaft Mark, 1596 e/fol. 1: Bußpredigt-Verordnung, 26. 10. 1598 f/fol. 1-2: Verwahrung des Amtmanns zu Wetter, Christoph Philipp von Loe, und des Richters zu Hagen, Bernhard Robert Wortmann, gegen den Vorwurf der Entfremdung katholischer geistlicher Stellen an evangeliche Gemeinden, 9. 5. 1661 g/fol. 1-3, 7-11: Anberaumung eines Termins für das Kamener Sendgericht durch den Richter zu Kamen, Johann Burchardt Staudt von Limburg, 1627 g/fol. 4-6: Einkünfte der Pastorate und Vikarien im Amt Rees, 16. 3. 1627 h/fol. 1-8: Verzeichnis der geistlichen Stellen im Amt Wetter, 1631 i/fol. 1-18: Bekämpfung der Gegenreformation im Herzogtum Kleve und Unterstützung der Prediger und Schullehrer der reformierten Gemeinden durch Zulagen und Schulbauten (u. a. einer Akademie zu Duisburg), 5. 4. 1642
Sachakte
Kleve
Kleve
Armenordnungen
Kleve
Kleve
Mark, Grafschaft
Kleve, Herzogtum
Mark, Grafschaft
Wetter
Hagen
Wortmann
Sendgericht
Kamen
Staudt
Rees
Rees
Wetter
Kleve, Herzogtum
Duisburg
Loe
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.