Georg Daag zu Lehr reversiert gegen Propst Michael (II. Beck) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen für den erblehensweisen Empfang einer Sölde in Lehr samt Zubehör hinsichtlich Abgabenleistung, Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen.