Der Bürger Hermann von Staden zu Beckum gelobt vor dem Rate zu Ahlen, die auf ihn durch Erbschaft überkommene Verpflichtung, dem Gasthause zu Ahlen eine jährliche Rente zu zahlen, fürderhin zu erfüllen und setzt neben seinem Bruder, dem Ahlener Bürger Andreas von Staden, ein in Beckum an der Nordpforte bzw. ein an dem Hühnermarkte zu Ahlen liegendes Haus zum Pfande.